Unsere Expertise

Die Kanzlei SPIEGEL Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB konzentriert sich bewusst auf ausgewählte Tätigkeitsschwerpunkte.

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer im Dritten Sektor (gemeinnützige Vereine, Stiftungen, andere gemeinnützige Körperschaften und kirchliche Rechtsträger) und diejenigen, die mit ihnen zusammenarbeiten (Spender, Sponsoren, Kooperationspartner etc.) in laufenden rechtlichen, steuerlichen und rechnungslegungsbezogenen Belangen.

Im Bereich Erbrecht begleiten wir Privatpersonen und Unternehmer bei der Planung und Umsetzung ihrer Vermögensnachfolge, etwa durch Maßnahmen vorweggenommener Erbfolge oder Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Dies schließt vorbereitende Maßnahmen für das Alter wie bspw. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ebenso ein, wie die Betreuung der Nachlassabwicklung, z. B. durch Testamentsvollstreckung und die gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

In diesen Zusammenhängen übernehmen wir die laufende steuerliche Beratung von Unternehmen, Privatpersonen und kirchlichen Rechtsträgern und erstellen ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Ferner prüfen wir die Jahresabschlüsse von Stiftungen.

Aufgrund unserer Beratungs- und Vortragstätigkeit sowie durch Mitwirkung in Gremien haben wir in diesen Bereichen langjährige Erfahrung.

Für weitere Rechtsbereiche arbeiten wir im Netzwerk mit versierten Kollegen zusammen oder empfehlen Sie bei Bedarf an diese weiter.

Unsere Ziele

Wir legen Wert auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit als Grundlage der Mandatsbeziehung. Als Anwälte ist es für uns selbstverständlich, die Beratung an den Belangen und Interessen unserer Mandanten auszurichten. Wir sehen unsere erste Aufgabe darin, auch komplexe rechtliche oder steuerliche Zusammenhänge verständlich darzustellen, sodass der Mandant eine fundierte Entscheidung treffen kann. Das Ergebnis soll tragfähig sein, nachhaltig Bestand haben und vorausschauend Schwierigkeiten vermeiden. Erfahrungsgemäß werden die Ziele bei klugem Vorgehen außergerichtlich am effektivsten erreicht. Wo Anlass gegeben ist, machen wir berechtigte Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich geltend.

Grundlage unserer Tätigkeit im Rahmen unserer Schwerpunktthemen ist zumeist der Wille eines Stifters bzw. Erblassers. Sowohl der Stifterwille als auch der Testierwille müssen mit Bedacht gefasst werden, denn sie wirken weit in die Zukunft. Es bedarf vorausschauender Planung klare Handlungsanweisungen festzulegen, die sich auch im Wandel der Zeit bewähren. Die prägnante Formulierung ist Grundlage für ihre Beachtung durch folgende Generationen. Gerade hier gilt unser Anspruch: Der Mandant ist kein Fall, keiner der die Sache „aus der Hand gegeben“ (ex manu datum) hat, sondern ein Mensch, dessen Vertrauen in unseren Rat für uns höchste Verpflichtung ist.

Vor allem erbrechtliche Themen erfordern neben fachlicher Kompetenz besonderes Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen, sei es bei der Testamentsgestaltung oder der Auseinandersetzung des Nachlasses. Gerade hier gilt unser Anspruch: Der Mandant ist kein Fall, sondern wird als Mensch begleitet! 

Unsere Beratungsschwerpunkte

Für Unternehmer und Unternehmen im Dritten Sektor:

  • Stiftungsrecht in privaten und unternehmerischen Zusammenhängen
  • Vereinsrecht für Organe und Träger im Non-Profit-Bereich
  • Errichtung, laufende rechtliche und steuerliche Betreuung und Strukturänderung von Non-Profit-Organisationen
  • Steuerrecht, insb. Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
  • Jahresabschlusserstellung für Unternehmen des Dritten Sektors
  • Jahresabschlussprüfung von Stiftungen

Zur Vorsorge für den Krankheitsfall:

  • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Zur Vorsorge für den Erbfall:

  • Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer: vorweggenommene Erbfolge, Testamentsgestaltung, Erbverträge

Zur Abwicklung eines Erbfalls:

  • Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzung, Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, Testamentsvollstreckung, Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Beratung unserer Mandanten
  • Vertretung vor Gerichten und Finanzbehörden
  • Erstellung von Gutachten
  • Beratung anderer Kollegen
  • Publikationen in Fachzeitschriften und Fachliteratur
  • Vortragstätigkeit zur Aus- und Weiterbildung

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Zusammen erarbeiten wir die optimale Lösung,
persönlich auf Sie zugeschnitten.