In einem BMF-Schreiben nimmt das Bundesministerium der Finanzen erstmals zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ Stellung. Es unterscheidet drei Formen von „Crowdfunding“: Das „klassische Crowdfunding“, das „Spenden Crowdfunding“ und das „Crowdinvesting, -lending“. Nur im Bereich des „Spenden Crowdfunding“ kann eine Spende steuerlich geltend gemacht werden und können Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Die … weiterlesen
BMF vom 15.12.2017: Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10 b EStG)
by Karoline Spiegel, 1. Februar 2018BMF vom 06.12.2017: Kriterium „nicht des Erwerbs wegen“ im Sinne des § 66 Absatz 2 AO
by Karoline Spiegel, 1. Februar 2018Mit der Rettungsdienst-Entscheidung vom 27.11.2013 hat der BFH entschieden, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der Wohlfahrtspflege keine Gewinne anstreben darf, die über seinen konkreten Finanzierungsbedarf hinausgehen. Denn die Wohlfahrtspflege darf nicht „des Erwerbs wegen“ ausgeübt werden (§ 66 Abs. 2 AO). In einem BMF-Schreiben übernimmt das Bundesministerium der Finanzen diese Rechtsprechung … weiterlesen →
BMF-Schreiben vom 20.04.2016: KapSt-Abzug bei gebündelter Vermögensanlage von Treuhandstiftungen von Körperschaften öffentlichen Rechts
by Karoline Spiegel, 6. Juli 2016Das BMF ergänzt sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungssteuer vom 18.01.2016: Werden mehrere nichtrechtsfähige Stiftungen des privaten Rechts in einem gemeinsamen Treuhanddepot verwaltet, kann zur Vermeidung sachlicher Härten auf Antrag die Kapitalertragsteuer erstattet werden. Wird in einem Treuhandkonto das Vermögen nur einer Stiftung verwaltet, richtet sich die Erstattung nach § … weiterlesen →
BMF-Schreiben vom 19.04.2016: Optionserklärung von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Anwendung von § 2b UStG
by Karoline Spiegel, 6. Juli 2016Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts geändert (§ 2b UStG). Die Neuregelung ist ab 2017 anzuwenden. Bei Abgabe einer Optionserklärung kann die juristische Person des öffentlichen Rechts jedoch das bisher geltende Rechts bis Ende 2020 weiterhin anwenden. Die Option kann einmalig und bis … weiterlesen →
BMF Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen
by Karoline Spiegel, 4. Mai 2016Werkstätten für behinderte Menschen können den ermäßigten Umsatzsteuersatz in weiterem Umfang als bisher anwenden, weil der Begriff der Werkstatt nicht mehr auf reine Produktionstätigkeit beschränkt, sondern auch auf sonstige Dienstleistungen erweitert wird. Der Umsatzsteueranwendungserlass wird entsprechend erweitert. BMF-Schreiben vom 25.04.2016 III C 2 – S 7242-a/09/10005