Gibt ein Erblasser in seinem Testament mittels einer Auflage vor, dass sein Nachlass in eine zu gründende Stiftung einzubringen ist, ist die Erbeinsetzung insgesamt unwirksam, wenn der Erblasser den Stiftungszweck nicht selbst in seiner letztwilligen Verfügung bestimmt hat. § 81 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmt, dass der Stifter den … weiterlesen
Kategorie: Erbrecht
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Erblasser muss Stiftungszweck testamentarisch selbst vorgeben
by Karoline Spiegel, 12. Januar 2018
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BFH PM 22/2016 Steuerpflicht bei testamentarisch angeordneten Zinsen aus Vermächtnis
by Karoline Spiegel, 9. März 2016Einkommensteuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich bei einem Berliner Testament auch aus der testamentarisch angeordneten Verzinsung eines erst später fällig werdenden Vermächtnisanspruchs ergeben. BFH-Urteil vom 20.10.2015 – VIII R 40/13
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Bundesfinanzhof , Erbrecht
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