Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen über den Akkreditierungsrat der „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ ist ein länder- und hochschulübergreifendes Verfahren zur Qualitätssicherung des Lehrangebots staatlicher und nicht staatlicher Hochschulen. Die Regelungen des Hochschulgesetzes NRW, nach denen Akkreditierungen „nach den geltenden Regelungen“ erfolgen, genügen nicht dem Gesetzesvorbehalt für Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit, da hinreichende gesetzgeberische Entscheidungen zu Bewertungskriterien, Verfahren und Organisation der Akkreditierung fehlen. Der Landesgesetzgeber muss bis 1.1.2018 verfassungskonforme Regelungen treffen.
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