Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des folgenden Werktags. Auch der 31.12.2016 ist ein Samstag!
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des folgenden Werktags. Auch der 31.12.2016 ist ein Samstag!
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