Sieht die Satzung einer rechtsfähigen Stiftung eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern nicht schon aus einfachen Sachgründen vor, so bedarf es für die Abberufung eines wichtigen Grundes. 08.05.2017 OLG Hamm
Sieht die Satzung einer rechtsfähigen Stiftung eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern nicht schon aus einfachen Sachgründen vor, so bedarf es für die Abberufung eines wichtigen Grundes. 08.05.2017 OLG Hamm